Fragen und Antworten zur Patientenverfügung
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Niemand kann gezwungen werden, eine Patientenverfügung machen und niemand darf Rechtsgeschäfte davon abhängig machen, ob Sie eine Patientenverfügung haben.
Wenn Sie aber für den Fall, dass Sie Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, weiterhin über Ihr Leben und Ihre medizinische Behandlung entscheiden wollen, dann wird eine Patientenverfügung dringend empfohlen.
Aus der Patientenverfügung ist zu entnehmen, wie Sie behandelt werden möchten und die Vollmacht regelt, wer diese Wünsche durchsetzen soll.
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Nein, eine Patientenverfügung kann nicht für andere Personen errichtet werden.
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Nein, weder Ihre Vollmacht noch Ihre Patientenverfügung wird bei der E.I. registriert oder hinterlegt.
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In den Vorsorgedokumenten können wichtige Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten aufgelistet werden zur Information für Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer oder Ersthelfer. Dieses Blatt kann behandelnden Krankenhäusern und Ärzten schnell einen Überblick liefern. Zusätzlich können Aussagen z.B. zu Bestattungswünschen klare Anweisungen enthalten.
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Eine Patientenverfügung muss nicht durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Im Falle des Wirksamwerdens muss der behandelnde Arzt die Patientenverfügung für seine Entscheidungen heranziehen und bewerten, ob diese Verfügung auf die aktuelle Situation passt und entscheidet darüber mit dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer
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Eine Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Ihr Zustand so schlecht ist, dass über ein Einstellen der ärztlichen Therapien nachzudenken ist. Diesen Fall beschreiben Sie in der Patientenverfügung möglichst genau. Sobald dem Arzt diese Erklärung vorgelegt wird, kann er Ihre schriftlich festgehaltenen Wünsche in seine Überlegungen zum Therapieabbruch einbeziehen. Vorher werden alle Notfallmaßnahmen und Therapien durchgeführt, ohne daß der Arzt Sie nach einer Patientenverfügung fragt. Solange der Patient bei Bewusstsein ist und selbst entscheiden kann, ist der Arzt immer verpflichtet, mit ihm alles abzustimmen unabhängig davon, ob eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht.
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Wenn man sich für eine Organspende im Organspendeausweis entschieden hat, muss der Kreislauf des Verstorbenen noch einige Zeit künstlich aufrechterhalten werden. Diese Zeit ist erforderlich, um transplantierbare Organe entnehmen zu können. Die Anweisung hierzu steht in der Patientenverfügung, Absatz 5. Wenn Sie keine Organspende geben möchten oder unsicher sind, sollten Sie den kompletten Absatz 5 in der Patientenverfügung streichen.
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Eine Hausarztunterschrift ist nicht notwendig. Es hilft aber, seinen Namen mit in die Patientenverfügung zu schreiben, damit er bei Bedarf Auskunft geben kann. Wenn der Hausarzt gewechselt wurde, tragen Sie diesen neu ein.
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Jede Person kann nur für sich selbst eine Patientenverfügung anfertigen.
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Eine Patientenverfügung ist unbegrenzt gültig. Es wird aber empfohlen, diese von Zeit zu Zeit, also ungefähr alle 2 Jahre noch einmal durchzulesen, ggf. Änderungen vorzunehmen und mit Datum nochmal zu unterschreiben. Wenn es größere Änderungen gibt, sollten Sie eine komplett neue Patientenverfügung erstellen. Damit bleibt sie immer aktuell und entspricht Ihren Wünschen.